Jahreslohnsteuertabelle 2023 und 2024

Hier finden Sie eine kostenlose Jahreslohnsteuertabelle für 2023 und 2024 mit Rechner zur Berechnung von sonstigen Bezügen.


Jahreslohnsteuertabelle berechnen

 
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Die Jahreslohnsteuertabelle stellt die Lohnsteuer in Abhängigkeit zum Jahresarbeitslohn dar. Die Jahresrtabelle eignet sich daher z.B. zur Berechnung der Lohnsteuer bei sonstigen Bezügen oder Zuwendungen, welche durch die Fünftel-Regelung begünstigt sind.


   

Jahreslohnsteuertabelle

Die Berechnung der Jahreslohnsteuertabelle erfolgt auf Basis der Programmablaufbeschreibungen des Bundesfinanzministeriums. Für die errechneten Jahressteuerwerte wird keine Gewähr übernommen.


Jahreslohnsteuertabellen 2024 (5000 Euro - 81.000 Euro)
Lohnsteuer­tabelle 8% KiSt (BW und BY) 9% KiSt (West)
Allgemeine Jahreslohn­steuer­tabelle 2024 Allgemeine-Jahreslohnsteuertabelle-2024 8% Kist West Allgemeine-Jahreslohnsteuertabelle-2024 9% KiSt West
Besondere Jahreslohn­steuer­tabelle 2024 Besondere-Jahreslohnsteuertabelle-2024 8% Kist West Besondere-Jahreslohnsteuertabelle-2024 9% KiSt West
Allgemeine Jahreslohn­steuer­tabelle 2023 Allgemeine-Jahreslohnsteuertabelle-2023 8% Kist West Allgemeine-Jahreslohnsteuertabelle-2023 9% KiSt West
Besondere Jahreslohn­steuer­tabelle 2023 Besondere-Jahreslohnsteuertabelle-2023 8% Kist West Besondere-Jahreslohnsteuertabelle-2023 9% KiSt West



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Was sind sonstige Bezüge?

Die sonstigen Bezüge werden im Sozialversicherungsrecht als einmalig gezahlte Arbeitsentgelte bezeichnet. Gemäß R 32b 2 Abs. 2 LStR zählen hierzu:

Abfindungen und Entschädigungen, Jubiläumszuwendungen, dreizehnte oder vierzehnte Monatsgehälter, Weihnachtszuwendungen oder Urlaubsgelder.

   

Berechnung der Lohnsteuer für sonstige Bezüge

Die Berechnung von sonstigen Bezügen mit Hilfe einer Jahreslohnsteuertabelle erfolgt vereinfacht dargestellt in folgenden Stufen:

Im ersten Schritt wird der Jahresarbeitslohn ohne sonstige Bezüge bzw. mit den bisher gewährten sonstigen Bezügen ermittelt und darauf die Lohnsteuer berechnet.

Anschließend wird die Lohnsteuer unter Hinzuaddierung des sonstigen Bezuges ermittelt. Auch hierzu wird die Lohnsteuer in der Jahrestabelle abgelesen und die Lohnsteuerdifferenz zur ersten Berechnung gebildet. Auf diese Weise ergibt sich der Lohnsteuerbetrag für den sonstigen Bezug.

Nun brauchen nur noch die Zuschlagsteuern, wie Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag auf den Lohnsteuerbetrag für den sonstigen Bezug ermittelt werden.

Einfacher als die manuelle Berechnung der sonstigen Bezüge mit einer Jahrestabelle ist die automatische Berechnung der sonstigen Bezüge oder Abfindungen etwa mit dem Rechner auf Lohnsteuerrechner.biz.


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