Hier finden Sie eine Beschreibung der Eingabeparameter für die Lohnsteuertabellenberechnung.
Für die Erstellung einer individuellen Lohnsteuertabelle sind verschiedene Eingabeparameter erforderlich. Im Folgenden werden die wichtigsten Berechnungsparameter übersichtlich erklärt, um Ihnen eine genaue und personalisierte Lohnsteuerberechnung zu ermöglichen.
Beim Bruttoentgelt wird zwischen laufenden Bezügen, Einmalzahlungen und Sachbezügen unterschieden. Für zusätzliche Sachbezüge steht im Lohnsteuertabellenrechner eine separate Eingabemöglichkeit zur Verfügung.
Die Zuordnung der Lohnsteuerklassen erfolgt wie folgt:
Das Geburtsdatum wird benötigt, um gegebenenfalls den Altersentlastungsbetrag zu ermitteln. Das Bundesland gibt Aufschluss über die Beitragsbemessungsgrenzen bei den Beiträgen für die Sozialversicherung. Die Kirchensteuer beträgt in den Bundesländern Baden-Württemberg und Bayern 8% und in den weiteren Bundesländern 9%. Für Steuerpflichtige, die nicht in der Kirche sind, kann hier eine "0" eingetragen werden.
Abhängig vom gewählten Lohnzahlungszeitraum können verschiedene Lohnsteuertabellen erstellt werden: Jahreslohnsteuertabelle, Tageslohnsteuertabelle, Wochentabelle oder Monatslohnsteuertabelle.
Zur "ArbN.-Gruppe" kann entweder die Allgemeine Lohnsteuertabelle (voll versicherungspfl. AN) oder die Besondere Lohnsteuertabelle (Beamte etc.) gewählt werden. Vor der Jahreszahl kann außerdem gewählt werden, ob eine Tabelle mit Nettolöhnen in Abhängigkeit von Bruttowerten oder die Bruttowerte in Abhängigkeit vom Netto mit exakten Werten berechnet werden sollen. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, die Werte für die gängigen Bruttolohnstufen zu erstellen. In diesem Fall werden nur die Lohnsteuer, der Soli und die Kirchensteuer als Werte ausgegeben.
Bei den Freibeträgen ist zu unterscheiden zwischen den Steuerfreibeträgen, welche bereits über die Lohnsteuerklassen eingearbeitet sind und den auf der Lohnsteuerkarte bzw. in der ELStAM-Datei eingetragenen Freibeträgen. Zu diesen zusätzlichen Freibeträgen gehören beispielsweise erhöhte Werbungskosten, außergewöhnliche Belastungen, Sonderausgaben sowie Pauschbeträge für Menschen mit Behinderung und Hinterbliebene.
Der Hinzurechnungsbetrag kann für das erste Arbeitsverhältnis in der ELStAM eingetragen werden, wenn der Grundfreibetrag hier nicht ausgeschöpft wird. Im Gegenzug kann dann in der ELStAM-Datei für das 2. Arbeitsverhätnis mit der Lohnsteuerklasse 6 ein entsprechender Freibetrag eingetragen werden.
Die Kinderfreibeträge haben im Rahmen der Lohnsteuer nur für die Berechnung der Annexsteuern, also den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer Bedeutung.