Wird die Lohnsteuer für 2024 und 2023 mit den korrekten Werten der allgemeinen oder besonderen Lohnsteuertabelle berechnet?
Hier finden Sie die besondere und die allgemeine Lohnsteuertabelle in Auszügen als Lohnsteuer-Prüftabellen des BMF.
Das BMF erstellt jährlich Programmablaufpläne zur Berechnung der Lohnsteuer aufgrund etwa geänderte Grundfreibeträge für den Grundtarif und den Splittingtarif oder Änderungen bei der Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge Zur Überprüfung des Berechnungssoftware werden außerdem zwei Lohnsteuertabellen veröffentlicht, welche nachfolgend aufgeführt sind. Die Tabellen entsprechen den Werten des PAP für 2024 vom 03.11.2023. Die Berechnung erfolgt nicht in Tabellenstufen, sondern entspricht der exakten Lohnsteuer zu dem entsprechenden Bruttolohn. Gemäß § 51 Abs. 4 Nr. 1a EStG ist auch die Ableitung der Lohnsteuer aus Lohnsteuertabellen jedoch weiterhin zulässig.