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Lohnsteuertabellenaufbau



Hier erfahren Sie, wie eine Lohnsteuertabelle aufgebaut ist und wie die einzelnen Tabellenwerte zu interpretieren sind.




 Lohnsteuertabellenaufbau
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 Lohnsteuertabellenaufbau


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Bis zum Jahr 2003 gab es amtliche Lohnsteuertabellen, welche die Lohnsteuer in Stufen von 36 Euro bzw. 72 Euro für das Ehegattensplitting darstellten. Ab 2004 gibt es anstelle der amtlichen Lohnsteuertabellen vom Bundesfinanzministerium herausgegebene so genannte Programmablaufpläne, also Computer-Algorithmen, welche eine stufenlose Berechnung der Lohnsteuer und weiterer Steuerabzugsbeträge ermöglichen. Aber auch heute noch werden Lohnsteuertabellen genutzt und bieten einen guten Überblick über die Lohnsteuerbelastungen von Arbeitnehmern.




   

Aufbau einer Lohnsteuertabelle

 Lohnsteuertabelle

Solch eine Standard Lohnsteuertabelle ist folgendermaßen aufgebaut: Die erste Spalte einer Lohnsteuertabelle enthält grundsätzlich den Bruttoarbeitslohn als Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Lohnsteuer. Liegt eine Bruttolohn zwischen zwei Tabellenwerten, so wird grundsätzlich die höhere Bemessungsgrundlage verwendet. In der zweiten Spalte werden 6 Steuerklassen - je eine pro Tabellenzeile - aufgeführt. In der dritten Spalte wird die Lohnsteuer pro Lohnsteuerklasse ausgegeben.




   

Berechnung der Lohnsteuer

Kinderfreibeträge spielen bei den Lohnsteuertabellen für die Lohnsteuer selber keine Rolle. Allerdings haben die Kinderfreibeträge Einfluss auf den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer. Letztere beträgt je nach Bundesland grundsätzlich 8% (Bayern und Baden-Württemberg ) oder 9% (übrige Bundesländer) der aus der Tabelle ermittelten Lohnsteuer. Wird bei der Steuerklase 4 für Ehegatten das Faktorverfahren angewendet, so sind Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag mit dem Faktor zu multiplizieren. Weitere Infos gibt es auch auf den Seiten Kirchensteuer.biz und Solidaritätszuschlag.info.



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Steuerabzugsbeträge

Zu den Steuerabzugsbeträgen zählen die Lohnsteuer, die Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag. Diese sind vom Arbeitgeber für den Arbeitnehmer einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Die Berechnung der Beiträge zu den Sozialversicherungen hat separat von den Tabellen zu erfolgen.



   

Darstellung der Tabellen auf diesen Seiten

Wegen der maßgeschneiderten Berechnung brauchen auf diesen Seiten keine Kinderfreibetrags- und Kirchensteuervarianten ausgegeben werden. Bei den Lohnsteuertabellen wird stattdessen automatisch noch der Beitrag zu den Sozialversicherungen berechnet und dargestellt.



   

Links zu den Lohnsteuertabellenarten

Die Allgemeine Lohnsteuertabelle A für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer finden Sie mit entsprechender Voreinstellung auf der Hauptseite Lohnsteuertabelle.com.de. Hier finden Sie die Besondere Lohnsteuertabelle B für Beschäftigte, die nicht rentenversicherungspflichtig sind, wie z.B. Pensionäre. Zu der Monatslohnsteuertabelle auf der Hauptseite gibt es auch eine Tageslohnsteuertabelle und eine Jahreslohnsteuertabelle.









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