Lohnsteuertabellen-Eingabeparameter



Hier finden Sie eine Beschreibung der Eingabeparameter für die Lohnsteuertabellenberechnung.




 Lohnsteuertabellenparameter
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Zur Erstellung einer individuellen Lohnsteuertabelle werden verschiedene Eingabeparameter benötigt. Nachfolgend werden die benötigten Berechnungsparameter übersichtlich erklärt.




   

Bruttoentgelt und Klassenzugehörigkeit

Beim Bruttolohn ist zu unterscheiden zwischen laufenden Bezügen, Einmalzahlungen und Sachbezügen. Für zusätzliche Sachbezüge gibt es im Lohnsteuertabellenrechner eine gesonderte Eingabemöglichkeit.

Vereinfachend gilt für die Lohnsteuerklassen folgendes: Die Lohnsteuerklasse 1 wird Alleinstehenden ledigen Arbeitnehmern zugeordnet. Die Lohnsteuerklasse 2 ist für alleinerziehende Arbeitnehmer gedacht. In die Lohnsteuerklassen 3-5 gehören verheiratete Arbeitnehmer. In der Lohnsteuerklasse 3 sind die Grundfreibeträge doppelt berücksichtigt, wodurch sich hier die Lohnsteuer entsprechend verringert. Im Gegenzug muss der andere Ehepartner die Lohnsteuerklasse 5 wählen. Beide Ehepartner können auch die Steuerklasse 4 mit und ohne Faktor wählen. Schauen Sie hierzu auch auf der Seite Steuerklassenrechner.biz. Die Steuerklasse 6 wird für zusätzliche Arbeitsverhältnisse des Arbeitnehmers verwendet.




   

Geburtsdatum, Bundesland und KiSt

Das Geburtsdatum wird benötigt, um gegebenenfalls den Altersentlastungsbetrag zu ermitteln. Das Bundesland gibt Aufschluss über die Beitragsbemessungsgrenzen bei den Beiträgen für die Sozialversicherung. Die Kirchensteuer beträgt in den Bundesländern Baden-Württemberg und Bayern 8% und in den weiteren Bundesländern 9%. Für Steuerpflichtige, die nicht in der Kirche sind, kann hier eine Null eingetragen werden.



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Lohnzahlungszeitraum

Je nach ausgewähltem Lohnzahlungszeitraum kann eine Jahrelohnsteurtabelle, eine Tageslohnsteuertabelle, eine Wochentabelle oder eine Monatslohnsteuertabelle erstellt werden.



   

Weitere Eingaben

Bei den Freibeträgen ist zu unterscheiden zwischen den Steuerfreibeträgen, welche bereits über die Lohnsteuerklassen eingearbeitet sind und den auf der Lohnsteuerkarte bzw. in der ELStAM-Datei eingetragenen Freibeträgen. Bei dem letztgenannten Eingabeparameter kommen etwa Freibeträge für erhöhte Werbungskosten, außergewöhnliche Belastungen, Sonderausgaben oder Pauschbeträge für Behinderte und Hinterbliebene in Betracht.

Der Hinzurechnungsbetrag kann für das erste Arbeitsverhältnis in der ELStAM eingetragen werden, wenn der Grundfreibetrag hier nicht ausgeschöpft wird. Im Gegenzug kann dann in der ELStAM-Datei für das 2. Arbeitsverhätnis mit der Lohnsteuerklasse 6 ein entsprechender Freibetrag eingetragen werden.

Die Kinderfreibeträge haben nur für die Berechnung der Annexsteuern, also den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer Bedeutung.









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