Bruttolohn ermitteln

Mit dem Bruttolohnrechner für 2024 und 2023 auf dieser Webseite lassen sich der Bruttolohn und der Nettolohn für Deutschland berechnen. Außerdem finden Sie hier einige Informationen zu laufenden Bezügen, Sachbezügen und Einmalzahlungen.


Bruttolohnrechner

 
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Der Bruttolohn wird mit dem Arbeitgeber zumeist auf Monatsbasis vertraglich vereinbart. Der Bruttolohn wird vor der Auszahlung durch die Steuern und Beiträge zur Sozialversicherung (Arbeitnehmeranteil) gemindert. Einen Teil der Sozialversicherungsbeiträge hat der Arbeitgeber allein zu tragen. Dieser Arbeitgeberanteil wird nicht zum Bruttolohn gezählt. Die Lohnkosten für den Arbeitgeber sind daher höher als der vereinbarte. Die zu zahlenden Steuern setzen sich aus einzubehaltener Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag zusammen und hängen hauptsächlich von der Höhe des Bruttogehalts und der Lohnsteuerklassenwahl ab.

Vereinfachend gesagt lässt sich somit die Formel aufstellen:

Bruttolohn - Steuern - Sozialversicherungsbeiträge (AN-Anteil) = Nettolohn.

Eine Gewähr für die Berechnungen durch den Bruttogehaltsrechner auf dieser Seite wird nicht übernommen.



   

Zusammensetzung des Bruttolohns

In einer Lohnsteuertabelle werden die einzubehaltene Lohnsteuer und die weiteren Steuerabzugsbeträge entsprechend des Bruttolohns und der Lohnsteuerklasse abgelesen. Es stellt sich daher die Frage, wie sich der Bruttolohn zusammensetzt. Der Bruttolohn besteht aus den laufenden Bezügen, den Einmalzahlungen und den Sachbezügen.



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Laufende Bezüge

Zu den so genannten laufenden Bezügen gehören neben dem Lohn und Gehalt auch die Vergütungen für Überstunden, die Zuschläge und laufenden Prämien. Weiterhin sind das Urlaubsentgelt und die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall zu berücksichtigen. Des weiteren zählen die Zuschüsse zum Mutterschaftsgeld, zur Altersversorgung und zur Vermögensbildung zu den laufenden Bezügen.

   

Einmalzahlungen

Die Einmalzahlungen werden in der Regel nur einmal pro Jahr bezahlt. Zu den Einmalzahlungen zählen Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Tantiemen sowie Jubiläums- und Heiratszulagen. Im Steuerrecht werden diese Zahlungen sonstige Bezüge und im Sozialversicherungsrecht als einmalig gezahlte Arbeitsentgelte bezeichnet. Die Berechnung der Lohnsteuer von Einmalzahlungen wurde früher über eine Jahreslohnsteuertabelle vorgenommen. Hinweise finden sich in den Lohnsteuerrichtlinien unter R 39b LStR.



   

Sachbezüge

Sachbezüge werden an den Arbeitnehmer nicht in Geld gewährt. Für die Berechnung der Beiträge zur Sozialversicherung und der Lohnsteuer müssen diesen in einen so genannten geldwerten Vorteil umgerechnet werden. Sachbezüge werden in Form eines Firmenwagens, durch Rabatte oder Gutscheine sowie durch vergünstigte bzw. freie Mahlzeiten oder Unterkunft gewährt. Der geldwerte Vorteil eines Firmenwagens kann etwa mit einem Firmenwagenrechner ermittelt werden. Auch hierzu finden sich weitere Hinweise in den Lohnsteuerrichtlinien.




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